Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
Die ordentlichen Bundesausgaben sind in den Jahren nach der Covid-Pandemie stark angestiegen. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Ohne Korrekturmassnahmen führt das starke Wachstum der Ausgaben in
den kommenden Jahren zu hohen strukturellen Defiziten. Das ist eine Chance für eine umfassende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen des Bundes. In den letzten 15 Jahren war der Druck, eine solche Überprüfung vorzunehmen, nicht vorhanden. Die meist gute Finanzlage hat es ermöglicht, viele Aufgabengebiete des Bundes weiter auszubauen und die Ausgaben in vielen Fällen sogar stärker zu erhöhen, als die Wirtschaft gewachsen ist.
Angesichts des hohen finanziellen Bereinigungsbedarfs, der zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendig ist, hat der Bundesrat die Expertengruppe beauftragt, ausgabenseitige Massnahmen vorzuschlagen,
mit denen der Haushalt ab 2027 um mindestens 3 Milliarden und ab 2030 um mindestens 4 Milliarden entlastet werden könnte. Die Massnahmen sind auf der Grundlage einer umfassenden Aufgaben- und
Subventionsüberprüfung zu erarbeiten.
Die Expertengruppe hat als Hauptvorschlag ein Paket erarbeitet, mit dem die Konsolidierung des Haushaltes ausschliesslich über Ausgabenkürzungen erreicht werden kann. Diese Hauptvariante basiert auf
der Annahme, dass die Verteidigungsausgaben wie vom Bundesrat geplant im Jahr 2035 ein Prozent des BIP erreichen. Sie enthält Einsparungen, welche die vom Bundesrat geforderte Grössenordnung übersteigen.
Zusätzlich werden zwei alternative Varianten präsentiert. Eine, bei der die Verteidigungsausgaben etwas weniger rasch anwachsen, und eine, bei der ein Teil der Konsolidierung über zusätzliche Einnahmen finanziert wird.
Die von der Expertengruppe vorgeschlagene ausgabenseitige Hauptvariante sowie die alternativen Varianten führen zu einer Haushaltsentlastung von je 3,9 Milliarden im Jahr 2027 bzw. 4,9 Milliarden im Jahr
2030. Das identifizierte Entlastungspotenzial übersteigt damit den Bereinigungsbedarf gemäss der aktuellen Finanzplanung und gemäss Mandat des Bundesrates (3 bzw. 4 Milliarden). Somit bieten die vorgeschlagenen Massnahmenpakete Bundesrat und Parlament Entscheidungsspielraum bei der Haushaltskonsolidierung.
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